




Richter & Staatsanwälte:
Durch die Zuweisung von Geldauflagen tragen Strafrichter und Staatsanwälte dazu bei, die Arbeit des Deutschen Kinderhospizvereins nachhaltig zu sichern. Als zweckungebundene Einnahmen können wir Geldauflagen genau dort einsetzen, wo sie für lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Familien gerade am meisten benötigt werden.

